AMBULANTE PFLEGE

Wir sind für Sie da!

Durch unsere tägliche Arbeit unterstützen wir Sie dabei, den Gang in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu vermeiden und entlasten Ihre Angehörigen im Alltag. Folgende Leistungen bieten wir als ambulanter Pflegedienst in ihrer eigenen Häuslichkeit an:

Grundpflege

Im Rahmen der Grundpflege unterstützen wir Sie bei sämtlichen pflegerisch notwendigen Aktivitäten, z.B.:

  • die Unterstützung bei der täglichen Körperpflege
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung in der Mobilisation

Diese Leistungen können Sie auch als Privatleistung in Anspruch nehmen.

Behandlungspflege

Sie haben eine Verordnung häuslicher Krankenpflege von Ihrem Hausarzt oder vom Krankenhaus erhalten?
Wir sichern Ihre medizinische Versorgung z. B. durch:

  • Richten/Gabe von Medikamenten
  • Blutdruck- und Blutzuckermessungen
  • Injektionen
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Wundversorgung
  • Parenterale Ernährung über ein Portsystem

Hauswirtschaft

Wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung benötigen. Unsere qualifizierten Mitarbeiter helfen Ihnen in folgenden Bereichen:

  • Reinigung der Wohnung
  • Durchführung von Einkäufen
  • Begleitung bei Einkäufen
  • Wechseln und Waschen der Wäsche

Diese Leistungen können Sie auch als Privatleistung in Anspruch nehmen.

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45B SGB XI

Ab dem Pflegegrad 1 stehen jedem Versicherten die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB Xl als eine weitere Leistung der Pflegeversicherung mit einem Budget von 125€ monatlich zur Verfügung.
Im Rahmen des Entlastungsbetrages können Sie folgende Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

  • Beim PG 1 Unterstützung bei der Körperpflege
  • Hauswirtschaft
  • Begleitung bei Einkäufen
  • Individuelle Betreuungs- und Begleitungsmaßnahmen
  • Organisation von Hilfsmitteln, Rezepten, Terminen

Beratungsdienstleistungen

Wir beraten Sie gern und umfassend in allen Belangen der Pflege

  • Systematische Einschätzung der Pflegesituation
  • Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrades
  • Unterstützung bei der MDK-Begutachtung
  • Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI
  • Wir vernetzen Sie mit regionalen Kooperationspartnern
  • Beratung und Schulung pflegender Angehöriger

Verhinderungspflege

Ist Ihre Pflegeperson verreist, erkrankt, oder aus anderen Gründen verhindert, so besteht ab dem Pflegegrad 2 ein gesetzlicher Anspruch auf Verhinderungspflege.
Im Rahmen der stundenweise Verhinderungspflege können folgende Dienstleistungen in ihrer Häuslichkeit und bei Kapazitäten in unseren ambulant betreuten Senioren WG´s genutzt werden:

  • Tätigkeiten der Grundpflege z.B. Duschen oder Baden
  • Hauswirtschaft
  • Begleitung bei Einkäufen
  • Individuelle Betreuungsmaßnahmen
  • Organisation von Hilfsmitteln, Rezepten, Termine

Bei Fragen und Beratungswünschen steht Ihnen das Team vom Beeskower PflegeNetz gerne zur Verfügung!