Entlastungsleistungen
Zu den Leistungen zählen Beschäftigung oder Beaufsichtigung.
Die Entlastungsleistung richtet sich an ALLE Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1). Die finanzielle Unterstützung durch den Entlastungsbetrag verfällt nicht und können auf die Folgemonate bis ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen

Beschäftigung, Hobby und Kommunikation
Bei Fragen und Beratungswünschen steht Ihnen das Team vom Beeskower PflegeNetz gerne zur Verfügung!
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