Pflegekontrollbesuche / Pflegevisiten
Die Pflegevisite ist das zentrale Instrument unseres QM-Systems zur systematischen Überprüfung der Pflegequalität. Gleichzeitig bildet sie die Möglichkeit, mit den Patienten individuelle Wünsche, ihr Befinden und ihre Zufriedenheit zu erörtern.
Die Pflegevisite dient zudem:
der Feststellung der Angemessenheit der bezogenen Leistungen in Bezug auf den aktuellen Pflegebedarf
der Beratung des Patienten und ggf. seiner Angehörigen über erforderliche Leistungen für eine ausreichende Versorgung
der Anpassung der SIS und ggf. der pflegerischen Abläufe
der Einbeziehung des Patienten und ggf. seiner Angehörigen in den Pflegeprozess
der Unterstützung der Mitarbeiter in der direkten Pflege, insbesondere der Bezugspflegekräfte
der Beurteilung der Wirksamkeit durchgeführter Schulungen bzw. Fortbildungen
der Ermittlung der Qualität der pflegerischen Leistung des Pflegepersonals
Vorgehensweise
Die Häufigkeit der Durchführung der Pflegevisiten hängt von der individuellen Pflegesituation und dem Gefährdungspotenzial der Patienten ab.
Für alle Patienten werden die Pflegevisiten jährlich neu geplant. Diese planmäßigen Pflegevisiten finden für Patienten im Bereich der Pflegeversicherung (SGB XI) bei Pflegegrade II einmal jährlich und III und IV halbjährlich und Pflegegrad V vierteljährlich statt.
Für Langzeitpatienten im Bereich der Krankenversicherung (SGB V) wird die Pflegevisite alle 12 Monate durchgeführt.
Darüber hinaus werden Pflegevisiten anlassbezogen durchgeführt bei:
Entlassung aus stationärem / teilstationärem Aufenthalt
Beschwerden von Patienten und / oder Angehörigen bezüglich der Pflegesituation
Veränderungen des Gesundheitszustandes und / oder des pflegerischen Bedarfs
Hinweisen des Pflegepersonals
Soweit die Möglichkeit besteht, nehmen Angehörige, gesetzliche Vertreter, die Bezugspflegekräfte und andere an der Pflege Beteiligte teil.
Bei Fragen und Beratungswünschen steht Ihnen das Team vom Beeskower PflegeNetz gerne zur Verfügung!
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