Pflegegrad & Pflegegeld

Pflegegeld ist für Bedürftige gedacht, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepflegt werden. Es steht pflegebedürftigen Menschen bei mindestens Pflegegrad zwei zu. Die Höhe richtet sich nach dem vorhandenen Pflegegrad. Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen.

Im Jahr 2016 wurde das zweite Pflegestärkungsgesetz neu definiert und die drei bisherigen Pflegestufen durch die Pflegegrade ersetzt. Um weiterhin Leistungen der Pflegekasse zu erhalten muss schnellstmöglich ein Pflegegrad beantragt werden. Der Tag der Antragstellung ist relevant und nicht das Datum des Eintritts der Pflegebedürftigkeit. Je früher Sie den Antrag stellen, desto schneller erhalten Sie das Pflegegeld. Wenn Sie z. B. ab Februar pflegebedürftig sind, aber den Antrag erst im August stellen, erhalten Sie das Pflegegeld erst ab Anfang August.

Eine Pflegebedürftigkeit kann entweder plötzlich auftreten oder schleichend. Ein Antrag auf Pflegeleistungen ermöglicht es, durch einen ambulanten Pflegedienst im Alltag unterstützt zu werden, wenn Sie oder Ihr Angehöriger Hilfe benötigt.

Die folgende Voraussetzung muss gewährleistet sein, damit Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden können.
Die Pflegebedürftige Person muss mindestens zwei Jahre lang innerhalb der vergangenen 10 Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Es macht keinen Unterschied, ob in die gesetzliche Pflegekasse oder z.B. als Beamter in eine private Pflegeversicherung eingezahlt wurde. Im Fall von pflegebedürftigen Kindern muss mindestens ein Elternteil eingezahlt haben.

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige

Pflegegrad Euro / Monat
Pflegegrad 2 316 €
Pflegegrad 3 545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5 901 €

Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind für Pflegebedürftige gedacht, die mindestens den Pflegegrad zwei besitzen und zuhause von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Wie z. B. grundpflegerische Tätigkeiten, wie Grundpflege (Pflegekassenleistungen) oder hauswirtschaftliche Versorgung. Die Höhe ist abhängig vom vorhandenen Pflegegrad. Wenn diese Leistung nicht aufgebraucht wird, ist es möglich, bis zu 40 Prozent davon für Angebote zur Unterstützung im Alltag zu nutzen.

Die ambulanten Pflegediensten rechnen Ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Zusätzlich gibt es bei den Pflegesachleistungen eigene Sätze für die Voll- und Teilstationäre Pflege / Versorgung. Pflegesachleistungen und das Pflegegeld können miteinander kombiniert werden.

Pflegegrad Euro / Monat
Pflegegrad 2 689 €
Pflegegrad 3 1.298 €
Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegegrad 5 1.995 €