Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Ab dem Pflegegrad 2 besteht bei der häuslichen Pflege durch Angehörige und der zusätzlichen Unterstützung eines Pflegedienstes die Möglichkeit eine sogenannte Kombinationsleistung, welche aus dem Pflegegeld und der Pflegesachleistungen zusammengesetzt ist, in Anspruch zu nehmen.

Der Antrag wird bei der Pflegekasse eingereicht, dabei unterscheidet sich die Höhe des Geldes, welches dem Pflegebedürftigen zusteht, je nach Höhe des anerkannten Pflegegrades.

Höhe des Pflegegeldes bzw. der Pflegesachleistung

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung
1 0 € 0 €
2 316 € 689 €
3 545 € 1.298 €
4 728 € 1.612 €
5 901 € 1.995 €