Pflegegrad 1 bis 5

Bereits ab einem Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit finanzielle Unterstützung zu erhalten, daher ist es immer sinnvoll einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) untersuchen dabei die Antragsteller bzw. die Betroffenen hinsichtlich ihrer Selbstständigkeit. Dabei orientieren sich die Gutachter nach dem neuen Begutachtungsinstrument NBA. Die Höhe der Punktezahl spiegelt dabei die Höhe des Pflegegrads wider.

  • 1. Mobilität

  • 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeit

  • 3. Verhaltensweisen und physische Problemlagen

  • 4. Selbstversorgung

  • 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  • 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Für alle Pflegegrade stehen regelmäßige kostenlose Beratungsgespräche von geschulten Pflegefachkräften zur Verfügung. Zudem hat jeder Pflegegrad einen Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125.