Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige Menschen ab einem anerkannten Pflegegrad 1 haben laut Sozialgesetz einen Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von 40€ in Form von Pflegehilfsmitteln. Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Sachmittel, die dazu dienen die Pflege eines Bedürftigen zu erleichtern.

Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Sachmitteln.