Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Um für die bestmögliche Pflege im eigenen zu Hause zu garantieren, kann es durchaus sein, dass die Wohnung dementsprechend umgebaut werden muss, beispielsweise in Form von dem Einbau eines Treppenlifts oder barrierefreien Treppen. Pflegebedürftiger ab einem anerkannten Pflegegrad 1 können daher einen zunächst einmaligen Zuschuss von 4000€ in Anspruch nehmen.
Maßnahmen stehen für alle zum gleichen Zeitpunkt beantragten Maßnahmen. Daher kann es notwendig sein, ggf. verschiedene Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu beantragen um eine erneute Förderung zu erhalten.